Geschäftsperiode: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach Art. 958 [[Obligationenrecht]] muss mindestens einmal im Jahr ein Abschluss gemacht werden, das bedeutet, eine Geschäftsperiode darf nach Gesetz maximal ein Jahr (12 Monate) dauern. Das heisst nicht unbedingt, dass es mit einem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Bei manchen Unternehmen geht die Geschäftsperiode z. B. vom 01.07 bis zum 30.06 oder vom 01.04 bis zum 31.03.<br> | Nach Art. 958 [[Obligationenrecht]] muss mindestens einmal im Jahr ein Abschluss gemacht werden, das bedeutet, eine Geschäftsperiode darf nach Gesetz maximal ein Jahr (12 Monate) dauern. Das heisst nicht unbedingt, dass es mit einem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Bei manchen Unternehmen geht die Geschäftsperiode z. B. vom 01.07 bis zum 30.06 oder vom 01.04 bis zum 31.03.<br> | ||
Bei vielen Unternehmen dauert eine Geschäftsperiode weniger als ein Jahr. Das bedeutet, dass pro Kalenderjahr mehr als ein Abschluss gemacht | Bei vielen Unternehmen dauert eine Geschäftsperiode weniger als ein Jahr. Das bedeutet, dass pro Kalenderjahr mehr als ein Abschluss gemacht wird. Bei manchen Unternehmen geht eine Geschäftsperiode sechs Monate (z. B. vom 01.01 bis zum 30.06 und dann vom 01.07 bis zum 31.12) oder auch nur drei Monate (z. B. vom 01.01 bis zum 31.03 und dann vom 01.04 bis zum 30.06 und dann vom 01.07 bis zum 30.09 und dann vom 01.10 bis zum 31.12).<br /> |