Aktionär: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]].
Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]].


Ein Aktionär hat folgende Rechte:
Ein Aktionär hat folgende Rechte:
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4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet.
4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet.


Ein Aktionär hat folgende Pflichten:
Ein Aktionär hat folgende Pflichten:

Aktuelle Version vom 30. September 2017, 13:16 Uhr

Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer Aktiengesellschaft.


Ein Aktionär hat folgende Rechte:

1. Teilnahme an der Generalversammlung.

2. Er darf an der Generalversammlung abstimmen.

3. Er darf an der Generalversammlung vor dem Publikum sprechen.

4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes (Dividende) falls die AG diesen ausschüttet.


Ein Aktionär hat folgende Pflichten:

  • Die bezahlung des Anteil des Aktienkapital (Liberierung)

Weitere Pflichten hat der Aktionär nicht.