Kollektivgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2017, 16:03 Uhr
Erklärung
Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für eine Unternehmung.
Eigenschaften
Anzahl Gesellschafter: mind. zwei.
Mindestkapital: Keines.
Entstehung: Wenn mind. zwei Menschen sich über die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit einig werden (Gesellschaftsvertrag; dieser muss keine bestimmte Form haben).
Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).
Aufteilung Gewinn: Nach Köpfen.
Haftung: Privat und solidarisch bis zum Privatkonkurs der Gesellschafter.
Firma: Bezeichnung des Gewerbes + Nachname von mind. einem Gesellschafter.