Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br /> | In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br /> | ||
Nun ist es so, dass nicht jeder Vertrag automatisch für alle Parteien bindend ist. | Nun ist es so, dass nicht jeder Vertrag automatisch für alle Parteien bindend ist. Dazu muss der Vertrag gültig sein. Damit ein rechtlich gültiger Vertrag zwischen allen Parteien zustande kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br /> | ||
* Alle Parteien müssen urteilsfähig sein. ZGB Art. 16 - Art. 19 | * Alle Parteien müssen urteilsfähig sein. ZGB Art. 16 - Art. 19 |