Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br />
In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br />


Nun ist es so, dass nicht jeder Vertrag automatisch für alle Parteien bindend ist. Der Vertrag muss gültig sein. Damit ein rechtlich gültiger Vertrag zwischen allen Parteien zustande kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Nun ist es so, dass nicht jeder Vertrag automatisch für alle Parteien bindend ist. Dazu muss der Vertrag gültig sein. Damit ein rechtlich gültiger Vertrag zwischen allen Parteien zustande kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />


* Alle Parteien müssen urteilsfähig sein. ZGB Art. 16 - Art. 19
* Alle Parteien müssen urteilsfähig sein. ZGB Art. 16 - Art. 19