Einzelunternehmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht. In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht. In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
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Version vom 15. Februar 2017, 23:50 Uhr

Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht. In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.

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