Obligationenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern.
Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern (wenn Bürger steht, dann meint man auch Unternehmen, insbesondere [[juristische Personen]].


Das OR wird in...
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Version vom 17. Februar 2017, 16:01 Uhr

Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern (wenn Bürger steht, dann meint man auch Unternehmen, insbesondere juristische Personen.

Das OR wird in...