Einzelunternehmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einem). Die Einzelunternehmung wird im [[Obligationenrecht]] geregelt.  
Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einem). Die Einzelunternehmung wird im [[Obligationenrecht]] geregelt.  
In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt:
Art. 945
Art. 946
Art. 957


<u>Eigenschaften</u>
<u>Eigenschaften</u>


Mindestkapital: keines
Mindestkapital: keines.
Haftung: Privat bis zum Konkurs.
Haftung: Privat bis zum Konkurs.
Eintrag Handelsregister: Wenn Umsatz CHF 100'000 pro Jahr übersteigt, zwingend.
Eintrag Handelsregister: Wenn Umsatz CHF 100'000 pro Jahr übersteigt, zwingend.
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Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt:
Art. 945
Art. 946


Art. 957.


===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen===
===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen===