Parentel: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Parentel: Das erste Parentel ist bezieht sich auf den überlebenden Ehegatten, sowie alle Nachfahren des Erblassers (Kinder, Enkel usw.). Falls noch der Ehegatte lebt, bekommt dieser die Hälfte der Erbmasse, der Rest wird unter den Kindern bzw. deren Nachkommen aufgeteilt. Falls der Ehegatte nicht mehr lebt, wird alles unter den Kindern bzw. deren Nachkommen aufgeteilt. | 1. Parentel: Das erste Parentel ist bezieht sich auf den überlebenden Ehegatten, sowie alle Nachfahren des Erblassers (Kinder, Enkel usw.). Falls noch der Ehegatte lebt, bekommt dieser die Hälfte der Erbmasse, der Rest wird unter den Kindern bzw. deren Nachkommen aufgeteilt. Falls der Ehegatte nicht mehr lebt, wird alles unter den Kindern bzw. deren Nachkommen aufgeteilt. | ||
2. Parentel: Falls | 2. Parentel: Falls keine Kinder oder keine Nachfahren der Kinder vorhanden sind, kommt das zweite Parentel zum Zug, selbst wenn der Ehegatte noch lebt. Das sind die Eltern des Erblassers sowie seine Brüder und/oder Schwestern sowie deren allfällige Nachkommen. In diesem Falle bekommt der Ehegatte 3/4 des Erbes, und der Rest wird unter dem zweiten Parentel verteilt. Falls der Ehegatte nicht mehr lebt, wird alles unter dem | ||
3. Parentel: Falls die Eltern nicht leben, und es auch keine Brüder und/oder Schwester gibt und auch keine Nachkommen von denen, kommt das dritte Parentel zum Zuge. Das dritte Parentel bezieht sich auf die | 3. Parentel: Falls die Eltern nicht leben, und es auch keine Brüder und/oder Schwester gibt und auch keine Nachkommen von denen, kommt das dritte Parentel zum Zuge. Das dritte Parentel bezieht sich auf die |