Erklärung

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Solch eine Verpflichtung kann gem Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:

  • aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)