Zielbeziehungen

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Erklärung

Der Begriff der Zielbeziehungen kann sowohl im Kontext der Wirtschaftspolitik (Fach: Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge) oder im Kontext der Unternehmungen und ihren Anspruchsgruppen (Fach: Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge) vorkommen. Vermutlich wirst Du den Begriff im Kontext mit den Unternehmungen zuerst kennenlernen und danach, später im Kontext der Wirtschaftspolitik. Deshalb wird der Begriff auf dieser Seite in beiden Kontexten abgehandelt. 'ACHTUNG: Was Du genau wie lernen musst, hängt von deinem Lehrer und von deinem Lehrmittel ab. Es kann sein, dass ein Teil dieser Seite für dich unwichtig ist!

Es gibt drei mögliche Zielbeziehungen:

Unternehmungen und ihre Anspruchsgruppen

Wenn von Zielbeziehungen gesprochen wird, geht es in diesem Kontext um zwei Ebenen: Einerseits die Zielbeziehungen zwischen dem Unternehmen und den Anspruchsgruppen (Unternehmen vs. Anspruchsgruppen) aber auch um die Zielbeziehungen zwischen den Anspruchsgruppen selber (Anspruchsgruppe vs. Anspruchsgruppe). Das Unternehmen sieht sich mit Interessen aller Anspruchsgruppen konfrontiert (das sind die Ziele der Anspruchsgruppen) und diese stehen nicht immer im Einklang mit den Zielen der Unternehmung. Aber auch die Ziele einer Anspruchsgruppe können die Ziele einer anderen Anspruchsgruppe beeinflussen (diese merken es oft nicht).

Bei der Ebene zwischen der Unternehmung und einer Anspruchsgruppe geht es darum, ob die Interessen einer Anspruchsgruppe (bzw. deren Ziele) mit den Zielen einer Unternehmung zu vereinbaren sind (Unternehmen vs. Anspruchsgruppe). Wenn nicht, handelt es um einen Zielkonflikt. Dabei muss die Unternehmung einen Entscheid fällen. Wenn die Ziele der Anspruchsgruppe mit denen der Unternehmung übereinstimmen, ist es die Zielharmonie und der Anspruch der Anspruchsgruppe ist gut erfüllbar. Wenn die Ziele einer Anspruchsgruppe nicht in Berührung mit denen der Unternehmung kommen, dann handelt es sich um Zielneutralität und es ist kein Entscheid notwendig.

Beispiel:
Ziel des Staates: Das Unternehmen X soll sich an Gesetze halten. Ziel der Unternehmung X: Es will einen guten Ruf bei seinen Kunden haben. Um dies zu erreichen, hält es sich an alle Gesetze. Das Ziel des Staates entspricht den Zielen der Unternehmung X. Somit handelt es sich um Zielharmonie und diese ist gut erfüllbar.


Bei der Ebene zwischen den Anspruchsgruppen, geht es darum, dass die Interessen einer Anspruchsgruppe gegenüber der Unternehmung die Ziele einer anderen beeinflussen (Anspruchsgruppe vs. Anspruchsgruppe). Die Anspruchsgruppen wissen meistens nicht, dass sie mit ihren Zielen die Ansprüche bzw. Ziele einer anderen beeinflussen. Die Unternehmung muss entscheiden, wessen Ziele sie wie erfüllen will. Wenn sich die Interessen bzw. Ziele von zwei Anspruchsgruppen nicht vereinbaren lassen bzw. im Widerspruch stehen, handelt es sich um einen Zielkonflikt. Wenn sich diese Ziele nicht berühren, dann ist es die Zielneutralität, und wenn zwei Anspruchsgruppen die gleichen Ziele haben oder diese beiden Ziele Hand in Hand gehen, dann ist es die Zielharmonie. Es soll nochmals betont werden, dass keine direkte Beziehung zwischen den Anspruchsgruppen besteht. Diese ergibt sich durch die Ziele und Interessen der Anspruchsgruppen an die Unternehmung. Die Unternehmung muss entscheiden!

Beispiel:
Ziel der Kunden: Bis lange in die Nach shoppen können. Ziel der Mitarbeiter: Früh nach Hause gehen. Da die Kunden nicht shoppen können ohne das die Mitarbeiter nach Hause gehen, widersprechen sich die beiden Interessen bzw. Ziele. Die Unternehmung kann nicht beiden Wünsche erfüllen. Deshalb handelt es sich um einen Zielkonflikt.


Wirtschaftspolitik (magisches Sechseck)

Im Kontext der Wirtschaftspolitik (Fach: Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge) werden die Zielbeziehungen beim magischen Sechseck benutzt, da manche dieser Ziele sich widersprechen (Zielkonflikt), manche haben miteinander nichts direkt zu tun (Zielneutralität) und manche Ziele gehen Hand in Hand (Zielharmonie).

Beispiel:
Umweltschutz und Wirtschaftswachstum: Wenn Gesetze zum Schutze der Umwelt erlassen werden, verteuert das die Produktion. Wenn die Produktion teurer wird, wird weniger produziert und das Wachstum stagniert oder fällt sogar. Somit handelt es sich hier um einen Zielkonflikt zwischen Umweltschutz und Wirtschaftswachstum.