Forderungen aus Lieferung und Leistung (FLL)

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Die FLL sind, wie es der Name schon sagt, eben Forderungen. Nicht Forderungen aus irgendwas, sondern Forderungen aus dem, was unsere Unternehmung verkauft. Darum heisst es auch "aus Lieferung und Leistung". Weil eben etwas, das unsere Unternehmung fordern kann, ein Guthaben ist, stehen die FLL immer auf der Aktivseite. Und weil die FLL normalerweise innert kurzer Frist, also zwischen 1 und 30 Tagen, beglichen werden, gehören sie zum Umlaufvermögen, und zwar grade unter die liquiden Mittel.

Früher wurden die FLL auch Debitoren genannt (das Wort kommt von...)