Rechtsfähigkeit
Einführungsbeispiel
Erklärung
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch in der Schweiz, egal wie alt, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, egal welcher Religion, gewisse Rechte und Pflichten bestitzt. Die Rechtsfähigkeit beginnt ab der Geburt und endet mit dem Tod.
Die Rechtsfähigkeit wird im Zivilgesetzbuch geregelt, im Art. 11.
ZGB Art. 31 regelt, dass sogar Kinder, welche noch nicht geboren wurden, Rechtsfähig sind.