Vertragsform
Erklärung
Die Vertragsform ist schlicht die Form, die ein Vertrag hat. Grundsätzlich gilt die Formfreiheit. Wenn das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt, dann nennt man dies eine Formvorschrift. Die Vertragsformen werden im Obligationenrecht geregelt.
Folgende Vertragsformen existieren:
mündlich: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag einer beweglichen Sache (z. B. ein Buch).
einfache Schriftlichkeit: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest (normalerweise ist sind das eine oder mehrere Seiten Papier). Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein Konkurrenzverbot ist ein Beispiel, bei dem das Gesetz diese Form vorschreibt.
qualifizierte Schriftlichkeit: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Zusätzlich dazu, werden vom Gesetz noch weitere Elemente verlangt. Der Abzahlungskauf ist ein Vertrag, bei dem die qualifizierte Schriftlichkeit vorgeschrieben ist.
öffentliche Beurkundung: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab wobei dieser von einem Notar in einer bestimmten Form festgehalten wird. Welche Form dies ist, wird vom Gesetz vorgeschrieben und der Notar muss sich daran halten. Z. B. muss der Kaufvertrag einer Immobilie von Gesetzes wegen öffentlich beurkundet werden.