Obligation (Recht)

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erklärung

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Solch eine Verpflichtung kann gemäss Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:

  • aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)
  • aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67)