Haftung (Gesellschaftsrecht)
Einführungsbeispiel
Erklärung
Haftung im Gesellschaftsrecht bedeutet, dass die Gesellschafter einer Unternehmung (also die Inhaber) haften. Das bedeutet, sie müssen bis zu eiem gewissen Grad für die Schulden der Unternehmung aufkommen.
Wie weit diese Haftung der Gesellschafter geht, hängt von der Rechtsform ab. Die Rechtsformen und die Konsequenzen der Haftug werden nun aufgeführt:
Einzelunternehmung: Der Gesellschafter haftet mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen bis zur privaten Betreibung oder Privatkonkurs
Kollektivgesellschaft: Die Gesellschafter haften mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen solidarisch für einander. Bis zum Privatkonkurs.
Aktiengesellschaft: Die Gesellschafter haften nur mit investierten Vermögen (Geschäftsvermögen). Die private Hafting ist ausgeschlossen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit investierten Vermögen (Geschäftsvermögen). Die private Hafting ist ausgeschlossen. Ausnahme: In den Statuten steht eine Nachschuss und Nebenleistungspflicht.