Rechtssubjekt

Aus W&G-Wiki
Version vom 1. Mai 2017, 14:18 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erklärung

Als Rechtssubjekt wird ein einzelner Mensch bezeichnet (natürliche Person) oder eine Unternehmung, die aufgrund ihrer Rechtsform eine juristische Person ist.