Formfrei

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Formfrei (kommt von Formfreiheit) ist ein Begriff aus der Vertragslehre. Es bedeutet lediglich, dass es für einen bestimmten Vetrag, keine vorgeschriebene Form (Vertragsform) gibt, damit er gültig ist. Verträge sind grundsätzlich formfrei. Im Gesetz ist geregelt, ob bestimmte Verträge eine bestimte Form haben müssen (siehe Vertragsform).

Beispiel: Eliot kauft das Moped seines Bruders ab. Es handelt sich dabei um einen Kaufvertrag. Genauer: Es ist ein Fahrniskauf. Für diese Art von Vertrag gibt es im Gesetz keine Vorschriften, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen werden soll. Somit kann der Vertrag zwischen Hans und seinem Bruder mündlich oder schriftlich sein. Die beiden könnten auch den Vertrag notariell beglaubigen lassen, falls sie wollten.

Probleme, Denkfehler und Merkhilfen

  • Achtung! Formfreiheit ist keine Formvorschrift! Diesen Denkfehler machen viele, wenn der Lehrer fragt, welche Form ein bestimmter Vertrag haben muss, und der Lernende/Teilnehmer weiss, dass es keine braucht. Formfreiheit heisst, es gibt keine Formvorschriften. Also wenn die Frage lautet, welche Form muss ein Vertrag haben, und Du weisst, es braucht keine Form, dann antworte mit "KEINE".