Besitz

Aus W&G-Wiki
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Einführungsbeispiel

Eliot hat zu Hause eine XBox. Sein Kumpel Henry ist bei ihm zu Besuch und sieht die XBox. Sie spielen ein bisschen und Henry ist begeistert. "Hey Alter!" sagt Henry. "Deine XBox ist tausendmal geiler als meine Playstation! Kann ich die mal ausleihen?" Eliot und Henry sind sich einig, dass Henry eine Woche lang, die XBox ausleihen und darauf gamen kann. Er nimmt sie mit nach Hause. Was ist nun mit dem Besitz geschehen? Der Besitz ist auf Henry übergegangen. Warum? Weil er nun die Gewalt über die XBox hat. Er könnte die XBox aus dem Fenster werfen, darauf rumtrampeln, die ganze Nacht darauf spielen oder sonst irgendwas damit machen. Eliot kann das nicht, da die XBox nicht mehr bei ihm ist.

Eliot weiss, dass Besitz etwas ist, das man über eine Sache hat. Und Besitz über eine Sache hat jemand, wenn dieser die Sache tatsächlich in seiner Gewalt hat.

ACHTUNG! Eliot ist immer noch Eigentümer, aber nicht Besitzer! Henry ist zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer. Damit das Eigentum übertragen wird, hätte es noch mehr gebraucht.

Erklärung

In manchen Büchern wird auch geschrieben "wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat..." Zitat aus aus Art. 919 Abs. 1 ZGB.

Der Besitz wird in den Artikeln 919 bis 977 im Zivilgesetzbuch geregelt.

Probleme, Denkfehler und Merkhilfen

  • Eigentum und Besitz. Wo ist der Unterschied? Ist das nicht dasselbe? Ich sage ja auch, dass ich Besitzer des Velos bin! In der Alltagssprache werden die beiden Begriffe Eigentum und Besitz tatsächlich genau gleich verwendet. Aber Du bewegst dich in der Sprache des Rechts. Da wird zwischen Eigentum und Besitz unterschieden. Wenn Du nicht weisst, was der Begriff Eigentum bedeutet, schaue auf W&G-Wiki nach (folge einfach dem Link).