Einzelunternehmung

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Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einen). In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.

Probleme, Denkfehler und Merkhilfen

Ist eine Einzelunternehmung eine juristische Person? Nein, sie ist es nicht. Der Gesellschafter bzw. Unternehmer muss alles selbst machen, dh. er haftet privat, alles gehört ihm privat usw.

Die GmbH und die AG müssen auch nur einen Unternehmer haben. Wo ist dann der Unterschied? Bei der GmbH und der AG muss es mindestens einen Unternehmer haben, aber es können auch mehr sein. Bei der Einzelunternehmung dürfen es nicht mehr als einer sein.