Formfrei
Formfrei (kommt von Formfreiheit) ist ein Begriff aus der Vertragslehre. Es bedeutet lediglich, dass es für einen bestimmten Vetrag, keine vorgeschriebene Form gibt, damit er gültig ist.
-Beispiel: Hans kauft das Moped seines Bruders ab. Es handelt sich dabei um einen Kaufvertrag. Genauer: Es ist ein Fahrniskauf. Für diese Art von Vertrag gibt es im Gesetz keine Vorschriften, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen werden kann. Somit kann der Vertrag zwischen Hans und seinem Bruder mündlich oder schriftlich sein. Die beiden könnten auch den Vertrag notariell beglaubigen lassen, falls sie wollten.