Erklärung

Als Drei-Säulen-System werden die Sozialversicherungen in der Schweiz bezeichnet. Dabei werden diese Sozialversicherungen in drei Gruppen eingeteilt (oder eben "Säulen"). Diese drei Säulen unterscheiden sich dadurch, wie die Gelder, die die Versicherten erhalten, finanziert werden.

1. Säule: Bei dieser Guppe funktioniert die Finanzierung so, dass das Geld, welches eingezahlt wird, sofort zu denen kommt, die es benötigen. Diese Finanzierungsart nennt man Umlageverfahren. Zur 1. Säulen gehören die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Altershinterbliebenenversicherung (AHV).


2. Säule: Bei der zweiten Gruppe funktioniert die Finanzierung so, dass zuerst ein Kapital angespart wird. Dann, wenn die Gelder bezogen werden sollen, wird eine Prozentzahl angewandt, mit der das angesparte Kapital multipliziert wird, um herauszufinden, wie viel man pro Jahr bekommt (diese Zahl wird Umwandlungssatz genannt). Diese Methode wird Kapitaldeckungsverfahren genannt. Zu dieser Säule gehört die Berufliche Vorsorge (BVG) bzw. Pensionskasse (PK).


3. Säule: Die Finanzierung der dritten Gruppe erfolgt individuell und privat und ist freiwillig. die dritte Säule wird in zwei Bereiche gelgiedert: 3. Säule a und 3. Säule b. Die 3. Säule a wird auch gebundene Vorsorge genannt und erfolgt in Form von einem Vorsorge-Konto mit einem leicht höheren Zins sowie in Form von Lebensversicherungen. Dabei ist gesetlich festgelegt, ab wann diese Gelder und unter welchen Bedingungen sie bezogen werden können. Die Einzahlungen können von den Steuern abgezogen werden (steuerbefreit), allerdings ist das auf CHF 6768 pro Jahr begrenzt.