Rechtsobjekt

Version vom 24. Februar 2017, 22:59 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «=Eklärung= Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtsubjekt (eine natürliche Person oder eine eine juristische Peron) gewisse Rechte hat. Meistens i…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eklärung

Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtsubjekt (eine natürliche Person oder eine eine juristische Peron) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat daraf gewisse Rechte.