Gewinnvortrag

Version vom 5. März 2017, 21:37 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
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Erklärung

Als Gewinnvortrag wird der Rest des Gewinnes vom Vorjahr bezeichnet, der weder an die Eigentümer ausgeschüttet, noch in die Reserven eingebucht wurde. Der Gewinnvortrag gehört zum Eigenkapital.