Rechtsform
Erklärung
Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unternehmung und für die Unternehmung selber.
Die Rechtsformen werden im Obligationenrecht geregelt.
Folgende Rechtsformen gibt es:
- Einzelunternehmung Art. 945, Art. 946 und Art. 957
- Kollektivgesellschaft Art. 552 bis Art. 593
- Aktiengesellschaft (AG) Art. 620 bis Art. 763
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Art. 772 bis Art. 827
- Kommanditgesellschaft
- Stiftung
- Verein