Vertrag

Version vom 18. März 2017, 09:50 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer Obligation. Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen, aber nicht wie bei den…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Erklärung

Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer Obligation. Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen, aber nicht wie bei den anderen zwei Entstehungsgründen nur für eine Partei, sondern für mindestens zwei Parteien.

In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben:

Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.