Aktienkapital

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Erklärung

Das Aktienkapital ist das Startkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Es befindet sich im Eigenkapital einer AG und besteht aus dem Nennwert (auch Nominalwert) aller Akien dieser AG. Somit stellt eine Aktie einen Teil des Aktienkapitals dar. Wenn ein Aktionär bei der Gründung einer AG den Betrag des Nennwertes einer Aktie einzahlt, dann wird dies Liberierung genannt.

Das Aktienkapital wird im Obligationenrecht (OR) geregelt.

  • Nach Art. 620 besteht es aus Aktien.
  • Nach Art. 621 muss es mindestens CHF 100'000.
  • Nach Art. 650 kann es auf Beschluss der Generalversammlung erhöht werden.
  • Nach Art. 632 muss das Aktienkapital zu mindestens CHF 50'000 libereriert (einbezahlt) werden. Falls das Aktienkapital höher ist, 20% davon. Einfach immer der höhere Betrag gilt.