Aktienkapital
Erklärung
Das Aktienkapital ist das Startkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Es befindet sich im Eigenkapital einer AG und besteht aus dem Nennwert (auch Nominalwert) aller Akien dieser AG. Somit stellt eine Aktie einen Teil des Aktienkapitals dar. Wenn ein Aktionär bei der Gründung einer AG den Betrag des Nennwertes einer Aktie einzahlt, dann wird dies Liberierung genannt.
Das Aktienkapital wird im Obligationenrecht (OR) geregelt.
- Nach Art. 620 besteht es aus Aktien.
- Nach Art. 621 muss es mindestens CHF 100'000.
- Nach Art. 650 kann es auf Beschluss der Generalversammlung erhöht werden.
- Nach Art. 632 muss das Aktienkapital zu mindestens CHF 50'000 libereriert (einbezahlt) werden. Falls das Aktienkapital höher ist, 20% davon. Einfach immer der höhere Betrag gilt.
Probleme, Denkfehler und Merkhilfen
Wenn das Aktienkapital nur zu CHF 50'000 einbezahlt wird, ist es dann nur CHF 50'000 hoch? Nein. Es beträgt mindestens CHF 100'000 bzw. so viel, wie viel in der Aufgabe verlangt wird. Auf der Passivseite im Eigenkapital steht CHF 120'000, aber auf der Aktivseite steht z. B. in der Bank CHF 50'000. Der Rest wird auf ein Konto 'Aktionäre' oder 'nicht einbezahltes Aktienkapital' verbucht.
Wie merke ich, ob CHF 50'000, oder 20% vom Aktienkapital einzbezahlt werden müssen? Du musst es ausrechnen und dann den grösseren Betrag nehmen. Wenn due 20% vom Aktienkapital ausrechnest, und es gibt weniger als CHF 50'000, dann ist der Betrag CHF 50'000. Wenn die 20% vom Aktienkapital allerdings grösser als CHF 50'000 sind, dann musst Du den Betrag der 20% nehmen.