Erbrecht
Erklärung
Das Erbrecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich damit befasst, wer etwas erbt, wenn eine Person gestorben ist.
Das Erbrecht wird in den Artikeln 457 bis 640 des Zivilgesetzbuches geregelt.
Das Erbrecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich damit befasst, wer etwas erbt, wenn eine Person gestorben ist.
Das Erbrecht wird in den Artikeln 457 bis 640 des Zivilgesetzbuches geregelt.