Erklärung

Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben.

Das Eigentum wird in den Artikeln 641 bis 729 im Zivilgesetzbuch geregelt.

Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem Fahrniskauf), welcher eine Gattungsware oder eine Speziesware sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden.

Bei einem beweglichen Gegenstand wird das Eigentum erst erworben, wenn die Sache in den Besitz des neuen Eigentümers kommt. Das Eigentum an einer beweglichen Sache wird als Fahrniseigentum bezeichnet, das Eigentum an einem Stück Land oder an einem Gebäude als Grundeigentum. Wenn jemand eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu Eigentum hat, dann wird das als Stockwerkeigentum bezeichnet.

Probleme, Denkfehler und Merkhilfen

  • Eigentum und Besitz. Wo ist der Unterschied? Ist das nicht dasselbe? Ich sage ja auch, dass ich Besitzer des Velos bin! In der Alltagssprache werden die beiden Begriffe Eigentum und Besitz tatsächlich genau gleich verwendet. Aber Du bewegst dich in der Sprache des Rechts. Da wird zwischen Eigentum und Besitz unterschieden. Wenn Du nicht weisst, was der Begriff Besitz bedeutet, schaue auf W&G-Wiki nach (folge einfach dem Link).