Mahngeschäft

Version vom 8. Mai 2017, 08:37 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
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Erklärung

Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (oft ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Vertragspartei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Vertragspartei (z. B. vom Käufer) gemahnt wird.