Rechtsobjekt

Version vom 8. Mai 2017, 20:04 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
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Erklärung

Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtssubjekt (eine natürliche Person oder eine juristische Person) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (z. B. Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat darauf gewisse Rechte.