Gemeinkosten

Version vom 30. Mai 2017, 21:49 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Erklärung

Als Gemeinkosten werden alle Aufwände in der Erfolgsrechnung bezeichnet, die nicht direkt dem Warenaufwand zugerechnet werden. Diese Aufwände sind allgemein, und die Unternehmung hat sie sowieso, egal ob etwas bestellt oder verkauft wird. Dazu gehören z. B. Abschreibungen, Personalaufwand, übriger Aufwand, Werbeaufwand, Mietaufwand, Fahrzeugaufwand, Energieaufwand usw.

Die Gemeinkosten werden benötigt um den Gemeinkostenzuschlagsatz für die Kalkulation zu berechnen.