Haftung (Haftpflichtrecht)
Einführungsbeispiel
Eliot freut sich schon auf das neue XBox-Model. Es verspricht bessere Grafik, einen besseren Sound und schnelleres spielen über das Internet. Es kostet zwar etwas, aber Eliot leistet sich diese neue Konsole von seinem Lehrlingslohn. Er geht in das Geschäft für Elektronik und Computer um die Ecke und fragt beim Verkäufer nach. Dieser schüttelt den Kopf:"Tut mir leid, aber es ist ausverkauft. Heute Morgen haben wir das letzte Exemplar an eine junge Frau verkauft." Eliot macht ein langes Gesicht. Er fragt:"OK, wann bekommt ihr wieder eine Lieferung?" Der Verkäufer antwortet:"Hmm... lass mich nachsehen... frühestens in drei Wochen." Drei Wochen?! Eliot kann es nicht glauben. Er kann nicht solange warten! Er freute sich so darauf am Abend mit seinen Kumpels zu gamen! Er geht aus dem Geschäft raus und bleibt stehen. Er ist enttäuscht. Und wütend. Er ist so wütend, dass er die Scheibe des Computergeschäftes einschlägt. Der Besitzer hört es, und schaut nach. Er sagt Eliot, dass er diesen Schaden bezahlen muss, den er verursacht hat. Die Scheibe ist beschädigt, Eliot konnte sich denken dass ein Faustschlag dazu führen kann. Eliot sagt, er hätte es nicht mit Absicht gemacht. Der Geschäftsinhaber antwortet:"Aber Du warst fahrlässig. Du warst nicht vorsichtig und diese Fahrlässigkeit führt auch zu einer Haftung." Da Eliot 18 Jahre alt ist, ist er erwachsen und auch urteilsfähig. Er versteht, dass eine Obligation aus unerlaubter Handlung entstanden ist und er nun Schadenersatz für die kaputte Scheibe leisten muss.
Erklärung
Unter dem Begriff der Haftung im Haftpflichtrecht (Art. 41 Obligationenrecht) versteht man die Pflicht einen Schaden zu bezahlen, wenn dieser durch eine unerlaubte Handlung entsteht. Dabei entsteht eine Obligation. Im Gesetz wird dabei von der Zahlung eines "Schadenersatzes" gesprochen.
- Die Haftung entsteht nur dann, wenn ein Schaden entsteht.
- Damit eine Haftung durch unerlaubte Handlung entsteht (z. B. durch Körperverletzung) braucht es einen sogenannten Kausalzusammenhang. Das heisst, es muss klar sein, dass die eine Handlung zu dem bestimmten Schaden führt.
Beispiel:
Eliot, 18 Jahre alt, ist so wütend, dass er die Scheibe des Computergeschäftes einschlägt. Die Reparatur kostet CHF 650.
Im obigen Beispiel weiss jeder, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung des Lebens, dass ein fester Schlag mit der Faust in eine Scheibe zu deren Beschädigung führen kann.
- Eine weitere Voraussetzung für die Haftung ist eine widerrechtliche Handlung (das bedeutet, die Handlung ist gegen ein Gesetz). Im obigen Beispiel mit der Scheibe ist die Handlung ganz klar widerrechtlich. Eliot darf nicht die Scheibe eines Geschäftes einschlagen bzw. fremdes Eigentum beschädigen.
- Die letzte Voraussetzung für die Entstehung der Obligation aus unerlaubter Handlung ist das Verschulden. Das heisst, dass die Person entweder mit Absicht (mit Vorsatz) oder aus Unachtsamkeit (aus Fahrlässigkeit) den Schaden mit der widerrechtlichen Handlung verursachte. Im Beispiel mit der Scheibe kann man Eliot vielleicht nicht unbedingt Vorsatz vorwerfen, aber zumindest Fahrlässigkeit. Er weiss ja, dass wenn man in eine Scheibe mit voller Wucht reinschlägt sie beschädigt werden kann und der Ersatz kostet. Zu guter Letzt muss derjenige der den Schaden verursachte urteilsfähig sein, um ihm bzw. ihr das Verschulden vorwerfen zu können. Eliot ist 18 Jahre alt und wir können davon ausgehen, dass er urteilsfähig ist. Somit ist das Verschulden bei ihm gegeben.