Rechtsfähigkeit

Version vom 21. Februar 2017, 10:49 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «=Einführungsbeispiel= =Erklärung= Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch in der Schweiz, egal wie alt, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, egal…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Einführungsbeispiel

Erklärung

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch in der Schweiz, egal wie alt, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, egal welcher Religion, gewisse Rechte und Pflichten bestitzt. Die Rechtsfähigkeit beginnt ab der Geburt und endet mit dem Tod.

Die Rechtsfähigkeit wird im Zivilgesetzbuch geregelt, im Art. 11.

ZGB Art. 31 regelt, dass sogar Kinder, welche noch nicht geboren wurden, Rechtsfähig sind.

Probleme, Denkfehler und Merkhilfen