Gewinnvortrag
Erklärung
Als Gewinnvortrag wird der Rest des Gewinnes vom Vorjahr bezeichnet, der weder an die Eigentümer ausgeschüttet, noch in die Reserven eingebucht wurde. Der Gewinnvortrag gehört zum Eigenkapital.
Als Gewinnvortrag wird der Rest des Gewinnes vom Vorjahr bezeichnet, der weder an die Eigentümer ausgeschüttet, noch in die Reserven eingebucht wurde. Der Gewinnvortrag gehört zum Eigenkapital.