Vollkanton

Aus W&G-Wiki
Version vom 8. Mai 2017, 08:11 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erklärung

Als Vollkantone werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Ständerat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sechs Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sechs Ausnahmen werden als Halbkantone bezeichnet.