Kollektivgesellschaft

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Erklärung

Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für eine Unternehmung.


Eigenschaften

Anzahl Gesellschafter: mind. zwei.

Mindestkapital: Keines.

Entstehung: Wenn mind. zwei Menschen sich über die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit einig werden (Gesellschaftsvertrag; dieser muss keine bestimmte Form haben).

Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).

Aufteilung Gewinn: Nach Köpfen.

Haftung: Privat und solidarisch bis zum Privatkonkurs der Gesellschafter.

Firma: Bezeichnung des Gewerbes + Nachname von mind. einem Gesellschafter.