Nichtigkeit

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Erklärung

Nichtigkeit bezieht sich auf Verträge. Nichtig bedeutet einfach, dass ein Vertrag von Gesetzes wegen nicht gültig ist. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Vertragsparteien Forderungen aus solchen Verträgen nicht vor Gericht durchsetzen können. Die Nichtigkeit wird in Artikel 20 des Obligationenrechtes geregelt. Es werden drei Gründe für die Nichtigkeit (oder auch Nichtigkeitsgründe) genannt:

  • Unmöglichkeit: Das bedeutet, dass es sowieso objektiv nicht möglich ist, das was im Vertrag abgemacht wurde, einzuhalten. Objektiv heisst, dass kein Mensch auf der ganzen Welt dazu imstande wäre. Zum Beispiel wenn man abmacht, dass dass eine Zeitmaschine gebaut werden sollte.
  • Widerrechtlichkeit: Ein Vertrag ist nichtig, wenn das was drin steht, gegen ein Gesetz verstösst. Zum Beispiel, wenn man abmacht, dass jemand verletzt werden sollte.
  • Sittenwidrigkeit: Der Vertrag ist auch nichtig, wenn er gegen die guten Sitten verstösst, man könnte auch sagen unmoralisch ist. Zum Beispiel, wenn man in einer Unternehmung einen Vertrag macht, dass ein Angestellter einen Job bekommt, wenn er dem Chef CHF 1000 bezahlt.

ACHTUNG!: Die Nichtigkeit ist nicht zu Verwechseln mit der Anfechtbarkeit!