Aktie

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Kurze Erklärung

Die Aktie (Mehrzahl: Aktien) ist ein Teil des Eigentums an einer Aktiengesellschaft (AG). Wichtig ist dabei der Begriff verbrieftes Recht. Ein Eigentümer ein Aktie wird als Aktionär bezeichnet.


Aktien werden grob in zwei Arten unterteilt: Namenaktien und Inhaberaktien (siehe Art. 622 ff. OR).

Bei einer Inhaberaktie steht kein Name und das Eigentum wird mit blosser Besitzübergabe übertragen. Z. b. wenn Herr Meier dem Herrn Müller bei einem Kaffee einfach so eine Aktie der Nestlé in die Hand drückt, dann wird Herr Müller Eigentümer der Aktie und somit Aktionär. Der Herr Meier ist nicht mehr Eigentümer der Aktie.

Bei einer Namenaktie steht der Name des Eigentümers. Wenn also Herr Meier dem Herr Müller die Aktie bloss übergibt, wird das Eigentum noch nicht übertragen, und Herr Müller wird nicht Aktionär. Herr Meier muss den seinen Namen von der Aktie streichen und den Namen von Herrn Müller hinschreiben.


Aktien wurden früher physisch ausgestellt, das bedeutet, man erhielt ein Stück Papier, auf dem der Name der Unternehmung stand, der Nominalwert (oder auch Nennwert genannt), das Logo der Unternehmung sowie die Unterschrift des Geschäftsleiters, der die Entstehung (Emission) der Aktie veranlasste.