Gebrauchsüberlassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Februar 2017, 21:37 Uhr

Erklärung

Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen jemand jemand anderem einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.

Folgende Verträge sind Verträge auf Gebrauchsüberlassung:

  • Leihvertrag (Leihe)