Mietvertrag
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Erklärung
Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der Vermieter) einer anderen Person (Mieter) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein Mietzins gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf Gebrauchsüberlassung.
Der Mietvertrag wird im Obligationenrecht geregelt, und zwar von Art. 253 bis Art. 273c.
Am stärksten verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.