Kompetenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2017, 16:22 Uhr
Erklärung
Der Begriff Kompetenz bezeichnet zwei Dinge:
- Die Fähigkeit etwas tun zu können.
- Die Erlaubnis in einer Unternehmung etwas tun zu dürfen.
In der Unternehmung und in der kaufmännischen Grundbildung ist lezteres gemeint: Die Erlaubnis in einer Unternehmung etwas tun zu dürfen.