Kompetenz

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erklärung

Der Begriff Kompetenz bezeichnet zwei Dinge:

  • Die Fähigkeit etwas tun zu können.
  • Die Erlaubnis in einer Unternehmung etwas tun zu dürfen.

In der Unternehmung und in der kaufmännischen Grundbildung ist lezteres gemeint: Die Erlaubnis in einer Unternehmung etwas tun zu dürfen.