Mietvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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=Erklärung=
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Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der [[Vermieter]]) einer anderen Person ([[Mieter]]) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein [[Mietzins]] gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf [[Gebrauchsüberlassung]].<br />
Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen [[Vertrag]], bei dem eine Person (der [[Vermieter]]) einer anderen Person ([[Mieter]]) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein [[Mietzins]] gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf [[Gebrauchsüberlassung]].<br />


Der Mietvertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt, und zwar von Art. 253 bis Art. 273c.<br />
Der Mietvertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt, und zwar von Art. 253 bis Art. 273c.<br />


Am stärksten Verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen.<br />
Am stärksten verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.<br />