Mietvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der [[Vermieter]]) einer anderen Person ([[Mieter]]) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein [[Mietzins]] gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf [[Gebrauchsüberlassung]].<br /> | Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen [[Vertrag]], bei dem eine Person (der [[Vermieter]]) einer anderen Person ([[Mieter]]) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein [[Mietzins]] gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf [[Gebrauchsüberlassung]].<br /> | ||
Der Mietvertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt, und zwar von Art. 253 bis Art. 273c.<br /> | Der Mietvertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt, und zwar von Art. 253 bis Art. 273c.<br /> | ||
Am stärksten | Am stärksten verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.<br /> |
Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 08:38 Uhr
Erklärung
Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der Vermieter) einer anderen Person (Mieter) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein Mietzins gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf Gebrauchsüberlassung.
Der Mietvertrag wird im Obligationenrecht geregelt, und zwar von Art. 253 bis Art. 273c.
Am stärksten verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.