Probezeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Probezeit wird der Zeitraum genannt, in dem ein neuer Mitarbeiter eben zur "Probe" angestellt ist. Die Probezeit | Als Probezeit wird der Zeitraum genannt, in dem ein neuer Mitarbeiter eben zur "Probe" angestellt ist. Die Probezeit bezieht sich immer auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag (also nicht auf eine Temporäranstellung). Ohne Abmachung dauert sie einen Monat. Sie wird in den Artikeln 335b und 335c des [[Obligationenrecht]]s geregelt.<br /> | ||
In diesem Zeitraum gelten spezielle Bedingungen:<br /> | In diesem Zeitraum gelten spezielle Bedingungen:<br /> | ||
* Der Arbeitsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden (sowohl vom Arbeitgeber, wie auch vom Arbeitnehmer; Art. 335b Abs. 1).<br /> | * Der Arbeitsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden (sowohl vom Arbeitgeber, wie auch vom Arbeitnehmer; Art. 335b Abs. 1).<br /> | ||
* Die Sperrfristen für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall) gelten nicht und Kündigungen sind auch dann gültig (Schlussfolgerung ergibt | * Die Sperrfristen für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall) gelten nicht und Kündigungen sind auch dann gültig (Schlussfolgerung ergibt sich aus Formulierung von Art. 336c Abs. 1).<br /> | ||
'''WICHTIG:''' Die Probezeit kann per Vertrag zwar verkürzt aber auf '''maximal drei Monate''' verlängert werden.<br /> | '''WICHTIG:''' Die Probezeit kann per Vertrag zwar verkürzt aber auf '''maximal drei Monate''' verlängert werden.<br /> |