Probezeit
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Erklärung
Als Probezeit wird der Zeitraum genannt, in dem ein neuer Mitarbeiter eben zur "Probe" angestellt ist. Die Probezeit bezieht sich immer auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag (also nicht auf eine Temporäranstellung). Ohne Abmachung dauert sie einen Monat. Sie wird in den Artikeln 335b und 335c des Obligationenrechts geregelt.
In diesem Zeitraum gelten spezielle Bedingungen:
- Der Arbeitsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden (sowohl vom Arbeitgeber, wie auch vom Arbeitnehmer; Art. 335b Abs. 1).
- Die Sperrfristen für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall) gelten nicht und Kündigungen sind auch dann gültig (Schlussfolgerung ergibt sich aus Formulierung von Art. 336c Abs. 1).
WICHTIG: Die Probezeit kann per Vertrag zwar verkürzt aber auf maximal drei Monate verlängert werden.
ABER: Wenn die Arbeit unterbrochen wird aus einem Grund des Arbeitnehmers (z. B. Krankheit, Unfall oder Militärdienst) kann die Probezeit verlängert und diese Zeit kompensiert werden.
Probleme. Denkfehler und Merkhilfen
- In einer Aufgabe stand, dass der Arbeitnehmer mit einer Verlängerung der Probezeit auf fünf Monate einverstanden war. Nun hiess es dies sei ungültig. Warum? Wenn der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide einverstanden sind, warum ist diese Verlängerung dann ungültig? Der Grund liegt in der Formulierung des Gesetzes. Das Gesetz lässt keine Verlängerung über drei Monate hinaus zu, das heisst dieses Maximum von drei Monaten ist zwingend. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder nicht, eine Verlängerung über die drei Monate hinaus ist gegen das Gesetz und somit wderrechtlich.