Mietvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der [[Vermieter]]) einer anderen Person ([[Mieter]]) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein Mietzins gezahlt. | Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der [[Vermieter]]) einer anderen Person ([[Mieter]]) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein Mietzins gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf [[Gebrauchsüberlassung]]. | ||
Am stärksten Verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen. | Am stärksten Verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen. |
Version vom 28. Februar 2017, 21:40 Uhr
Erklärung
Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Person (der Vermieter) einer anderen Person (Mieter) eine Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Dabei wird ein Mietzins gezahlt. Somit handelt es sich um einen Vertrag auf Gebrauchsüberlassung.
Am stärksten Verbreitet sind Mietverträge bei Wohnungen.