Gebrauchsüberlassung

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erklärung

Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen eine Person einer anderen einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.

Folgende Verträge sind Verträge auf Gebrauchsüberlassung:

  • Leihvertrag (Leihe)