Gebrauchsüberlassung

Aus W&G-Wiki
Version vom 1. Mai 2017, 13:27 Uhr von Mike (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erklärung

Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen eine Person einer anderen einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.

Folgende Verträge sind Verträge auf Gebrauchsüberlassung:

  • Leihvertrag (Leihe)
  • Pachtvertrag (die Pacht)